Kennzeichnungs- Pflicht - Hermann Dahm Consulting

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Kennzeichnungs- Pflicht

Kennzeichnung von Hydraulik-Schlauchleitungen
Immer wieder gibt es Hydraulik-Schlauchleitungen ohne dauerhafte Kennzeichnungen (z.B. auf den Fassungen).
Es geht hierbei nicht darum was auf dem Schlauch steht, sondern was auf der Fassung der Schlauchleitung dauerhaft vermerkt ist!

Es besteht eine Kennzeichnungspflicht!
Sie wird in vielen nationalen und internationalen Normen vorgeschrieben.

Die folgenden Daten müssen eindeutig und dauerhaft dort ersichtlich sein und richtet sich nach dem jeweils schwächsten Glied der Leitung:
• Max. Betriebsdruck der Schlauchleitung unter Angabe der Maßeinheit (ausschlaggebend ist das schwächste Glied)
• Kennzeichnung des Schlauchleitungsherstellers (XXX)
• Jahr
• Monat

Beispiel 1:  xxx / 210bar / 2009  oder  xxx / 21,0MPa / 2009  oder  xxx / 3000 PSI / 2009
oder
Beispiel 2:  210bar / xxx / 2009  oder 21,0MPa / xxx / 2009  oder 3000 PSI / xxx / 2009
 
 
       

Natürlich kann der Druck auch in MPa oder PSI erfolgen.
Wichtig: Die Druckangabe muss klar definiert sein.

Wenn Sie selbst Hydraulikschlauchleitungen herstellen, beachten Sie die zwingend erforderliche Kennzeichnung.
Wenn Sie Hydraulikschlauchleitungen fertig kaufen, achten Sie darauf, dass diese entsprechend gekennzeichnet sind!

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass sie auf diese Kennzeichnungen unbedingt zu achten haben.

Niemals eine Hydraulik-Schlauchleitung in einen Hydraulikkreislauf einbauen, der einen HÖHEREN Betriebsdruck erfordert als die Kennzeichnung z.B. auf der Fassung angibt!!

Sie möchten Ihre Mitarbeiter im Bereich Hydraulik-Schlauchleitungen weiterbilden?
Wenn ja, dann kontaktieren Sie mich.

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